Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.

Diese gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass die Veröffentlichungspflichtigen Dokumente, Informationen und Daten, welche von der öffentlichen Verwaltung nicht gemäß dem obgenannten gesetzesvertretenden Dekret veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin beantragt werden können (Art. 5, Abs. 1, GVD Nr. 33/2013, sowie Art. 28-bis, Abs. 8 Landesgesetz Nr. 17/1993).

Zugangsvoraussetzungen:
Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann.

Zuständigkeiten für den Bürgerzugang:

WABES GmbH

Gmund 9/A
I-39051 Pfatten (BZ)

T +39 0471 1963870
F +39 0471 802013
M info@wabes.it
PEC wabes@legalmail.it

Datum der letzten Änderung: 21.11.2019